B2B Geschäftskunde:
Der B2B Geschäftskunde ist der Auftraggeber (AG), jene Partei, welche in einer Geschäftlichen Beziehung mit der Pointify GmbH steht. Der B2B Kunde ist der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, der Pointify GmbH. Der B2B Geschäftskunde hat Zugriff und Nutzungsrechten in die Pointify for Business App und in die Pointify Webplattform. Der B2B Geschäftskunde ist jedenfalls die Partei welche finanzielle Obligationen gegenüber der Pointify GmbH, für die von ihr erbrachten Dienstleistungen hat.
Im weiteren Verlauf wird auf diese Partei mit dem Kürzel ```B2B oderAG ``referenziert.
B2C Konsument:
B2C Konsumenten sind ausschließlich natürliche Personen, welche die Dienste der Pointify GmbH für rein Private und nicht kommerzielle Zwecke nutzen. B2C Konsumenten nutzen die von der Pointify GmbH erbrachten Leistungen und Services in Form der Pointify Card und / oder der Pointify App, welche frei verfügbar im Apple App Store und Google Play zur Verfügung steht. B2C Konsumenten sind meist, aber nicht zwingend, Personen welche allgemein als Kundschaft von B2B Geschäftskunden deklariert werden können. Der Pointify B2C Konsument ist jedenfalls die Partei, welche keine monetären Obligationen gegenüber der Pointify GmbH hat.
Pointify = Pointify GmbH
Pointify App = App mit welcher B2C Konsumenten Punkte bei B2B Geschäftskunden Sammeln können. Die App beinhaltet eine Anzahl weiterer Funktionalitäten welche sich stetig ändern und erweitern können. Die App ist Kostenlos und im Apple App Store und bei Google Play frei Verfügbar.
Pointify for Business App = App welche nur zugänglich für B2B Kunden und deren Mitarbeitern ist. Mithilfe dieser App können B2B Geschäftskunden Punkte an ihre B2C Konsumenten vergeben.
Webplattform = Mit der Pointify Webplattform kann der B2B Kunde eine Vielzahl an Konfigurationsmöglichkeiten (Anzahl und Art der Prämien, Informationen zu seinen Standorten usw.) vornehmen. Weiters bietet die Webplattform dem B2B Kunden eine vielzahl an Möglichkeiten aktuelle Marketingmaßnahmen zu Monitoren.
Der Auftragnehmer (AN), die Pointify GmbH, erbringt für
den Auftraggeber(AG) Dienstleistungen und Services in der Informationteschnologie.
Die Pointify GmbH stellt Software (und optional) Hardware bereit, die es dem Auftragnehmer ermöglicht mit seinen Kunden in Dialog zu treten.
Dieser Dialog besteht insbesondere, aber nicht zwingend darin, dass der Auftragnehmer die Möglichkeit hat seinen Kunden (B2C Konsumenten), Bonuspunkte über die Pointify App zuzuschreiben.
Weiters kann der Auftragnehmer andere Informationen wie z.B. Öffnungszeiten und Adressen seiner Geschäftsstätten seinen B2C Konsumenten über die Pointify App zugänglich machen.
Die Pointify GmbH nimmt sich das Recht vor weitere Funktionalitäten in die bereits vorhandenen Applikationen zu integrieren und diese dem Auftragnehmer zugänglich zu machen.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang orientiert sich an dem vom Auftraggeber gewählten Paket und Leistungsumfang und kann abhängig von speziellen Konditionen oder Angeboten variieren.
Der Standardmäßige Funktionsumfang gewährt dem B2B Kunden (Auftraggeber), die Vergabe von Punkten an seine Kunden (B2C Konsumenten). Dies geschieht mithilfe der B2B Business App von Pointify. Weiters hat der B2B Kunde Zugriff zur Webplattform von Pointify. Wichtig: Pointify tritt nur als Informationsvermittler zwischen den beiden Parteien – B2B Kunde und B2C Konsumenten auf - ; Pointify haftet Keinesfalls für etwaig vergebene Punkte, versprochene Prämien oder sonstige Prämien und / oder Gutscheine welche über die Infrastrukturen von Pointify kommuniziert werden.
Mehrleistungen im Rahmen spezieller Angebote wie z.B. Sonder und Eröffnungsangebote und anderer Reduktionen können jederzeit und einseitig von der Pointify GmbH wieder reduziert oder vollständig zurückgenommen werden.
Die Pointify GmbH nimmt sich das Recht vor, jederzeit Punkte im Namen des B2B Kunden vergeben zu könne. Dies trifft vorallem, aber nicht ausschließlich, für spezielle Aktionen wie z.B. Geburtstage des B2C Konsumenten oder als Part einer verbesserten User Experience und /oder Gamification (zusätzliche Punkte beim erstmaligen Favorisieren des Geschäfts) zu.
Führt die in Punkt 2.4 Beschriebene Maßnahem zu Verlusten jedweder Art für den B2B Kunden, haftet die Pointify GmbH ausdrücklich nicht.
Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Systeme von Pointify Sach-und ordnungsgemäß zu nutzen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Sprachliche Obszönitäten oder anderweitig diskriminierendes sprach und / oder Bildmaterial über die Kanäle von Pointify (z.B. in der Beschreibung der Prämien) zu vertreiben.
Bei Verstoß (von Punkt 3.2) behält sich die Pointify GmbH ein einseitiges Kündigungsrecht in jedem Falle vor.
Die Pointify GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, Inhalte, die vom B2B Kunden erstellt wurden, einseitig zu ändern (z.B. bei Rechtschreibfehlern).
Leistungsstörungen
Die Pointify GmbH verpflichtet zur vertragsgemäßen Erbringung seiner Dienstleistungen und Services.
Kann aufgrund technischer Störungen, die Erbringung der Dienstleistungen und Services der Pointify GmbH nur bedingt oder garnicht erbracht werden, haftet die Pointify GmbH keinesfalls für etwaig entstanden Schaden finazieller Natur oder anderweitiger Art (z.B. Reputation)
Kann aufgrund höherer Gewalt und anderer Ereignisse (Naturkatastrophen, Krieg, Blackouts…) ein Ordnungsgemäßer Betrieb der Services Und Dienstleistungen von Pointify nicht bzw. temporär nicht fortgeführt werden, haftet die Pointify GmbH keinesfalls für etwaig entstanden Schaden finazieller Natur oder anderweitiger Art (z.B. Reputation)
Change Requests, Leistungsänderung
Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend. Dieser Punkt beinhaltet ausdrücklich nicht etwaige Reduzierungen von Services oder Anpassungen von Kosten, welche jederzeit von der Pointify GmbH durchgeführt werden können. Die Pointify GmbH nimmt sich dießes Recht vor, da aufgrund spezieller Sonderangebote z.B. stark reduzierte Preise und / oder eine erhöhte Leistung an die B2B Kunden für einen temporären, von der Pointify GmbH bestimmten, Zeitraum gegeben werden kann.
Haftung
Die Pointify GmbH tritt rein als Informationvermittler zwischen B2B Kunden und B2C Konsumenten auf.
Die Pointify GmbH haftet keinesfalls für jedwede Versprechungen, Ankündigungen oder sonstige Bonifikationen welche über die Infrastruktur von Pointify, insbesondere der Pointify App, kommuniziert werden.
Gesammelte Punkte und mögliche Prämien können jedenfalls nicht Bar abgelöst werden.
Die Pointify GmbH haftet jedenfalls nicht für irrtümlich vergebene Prämien oder Punkte.
Werden aufgrund technischen Versagens oder falscher Systemausführung der Auftraggeberseite eine falsche Anzahl an Punkten vergeben, haftet die Pointify GmbH jedenfalls nicht.
Wenn irrtümlich, oder durch technisches gebrechen Prämien und / oder Coupons / Gutscheine eingelöst werden, zu welchen der B2C Konsument im Regelfall keinen Zugriff hätte, haftet die Pointify GmbH ausdrücklich nicht.
Die Pointify GmbH haftet ausdrücklich nicht für jedweden Schaden welcher im Zuge der Nutzung von Pointify für den B2B Kunden ensteht. Hierzu zählen insbesondere falsche Bedienung, falsche Punktvergabe und Missbrauch durch Angestellte und Mitarbeiter des B2B Kunden.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
Vergütungs und Zahlungsmodalitäten
Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich und im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
Abgerechnet wir im Regelfall Monatlich (Paket + Zusätzliche Standorte + Zusätzliche Leistungen)
Zusätzliche Kosten die gegebenenfalls beim Start anfallen wie z.B. das Starterpaket werden mit der ersten Abrechnung mitverrechnett.
Es besteht die Möglichkeit auf eine Jährliche Vorauszahlung (-20% auf die Gesamtkosten bei Jährlicher Vorauszahlung)
o Exkludiert sind hierbei zusätzliche Leistungen die später in Anspruch genommen werden (z.B. Mehr Push Notifications), dieße werden separat verbucht.
o Wird ein zusätzlicher Standort ins System eingeführt so gilt: Monatliche Abrechnung dieses zusätzlichen Standortes bis zum Ende der Regulären Vertragslaufzeit des Hauptvertrages. Im Anschluss: Möglichkeit wieder alle Standorte inklusive des neu hinzugefügten mit einer Jahreszahlung und mit -20% Reduktion zu bezahlen.
o Der erste nicht volle Monat eines neuen Standortes ist kostenlos. Wird z.B ein neuer Standort mit 10 Juni aktiviert, so erfolgt die Verrechnung dieses Standortes erst ab Juli.
Für später vorhandene zusätzliche Module gilt die gleiche Herangehensweiße wie bei zusätzlichen Standorten (bis auf Widerruf)
Vertragslaufzeit
Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich festgelegt, beträt die minimale Vertragsdauer nach Abschluss 12 Monate. Im Anschluss kann der Auftragsgeber jederzeit seinen Vertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt dann immer am 1.sten des darauffolgenden Monats nach schriftlichem Eingang der Kündigung.
Nach Kündigung können B2C Konsumenten keine neuen Punkte mehr sammeln.
Pointify nimmt sich das Recht vor sämtliche angebotenen Services und Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber nach Kündigung einzustellen.
Aus Kulanzgründen gewährt die Pointify GmbH im Regelfall eine 3-monatige Frist in welcher nach Kündigung, noch vorhandene Punkte der B2C Konsumenten in den Geschäften der kündigenden Partei gegen Prämien eingelöst werden können. Die Pointify GmbH nimmt sich aber jederzeit das Recht vor diese Praktik ohne Angabe von Gründen einzustellen.
Die Pointify GmbH haftet jedenfalls nicht für jedweden Schaden der im Zuge der Kündigung, und der Deaktivierung von Services von Pointify, gegenüber dem B2B Kunden entsteht.
Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
Datenschutz
Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.